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ganztägig

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Tierarzt Notdienst
WEITERE INFORMATIONEN ZUM NOTDIENST
1. Notdienstgebühr in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u. a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, dass es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.

Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
- Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro (netto) berechnet werden.
- Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.


Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
- täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist dies kein Notdienst. Die Notdienstgebühren werden dann entsprechend nicht berechnet.
Unsere Praxis bietet am Samstag eine Terminsprechstunde von 10-12 Uhr für Kleintiere an, in dieser Zeit fällt keine Notdienstgebühr an. Unser Notdienst beginnt regulär um 19 Uhr (statt um 18 Uhr wie oben beschrieben).

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter z. B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

Weitere Infos zur GOT finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/„GOT“)
Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/„Tipps für Tierhalter“/„Notdienstflyer“)

 

(Quelle: Bundestierärztekammer)

Behandlung von Wildtieren beim Tierarzt

Es gibt den weit verbreiteten Fehlglauben das Tierärzte Wildtiere umsonst behandeln würden. Jedoch gilt: Die Person, die ein Wildtier zum Tierarzt bringt, gilt als Auftraggeber und muss folglich die Behandlung selbst bezahlen.

 

Einige Tierärzte behandeln vielleicht auch umsonst, aufgrund der Lage unserer Praxis im Taunus und der Häufigkeit in unserer Praxis ist uns das jedoch nicht möglich. 

Sie sollten sich bewusst sein, dass die Behandlung von Tieren Geld kostet. Medikamente, Arzthelfer, Ärzte und sterile Werkzeuge sind keine Selbstverständlichkeit, das alles ist teuer und von uns zu bezahlen.

 

Wenn sie die Kosten für das Wildtier nicht übernehmen wollen:

Wo bekomme ich Hilfe wenn ich die Kosten nicht übernehmen möchte?

https://www.bundesverband-tierrettung.de/ 

http://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/artenschutz/01946.html 

 

Wir Tierärzte müssen unsere Kosten decken und sind verpflichtet, nach der Gebührenordnung abzurechnen. Dabei gilt: Wer ein Tier zur Behandlung bringt, ist Auftraggeber und zahlt - unabhängig davon, wem das Tier gehört oder ob es ein Wildtier ist. 


Folgende Regelungen gelten:
Haustiere: Entlaufene und ausgesetzte Haustiere wie Hunde oder Katzen sind im Tierheim abzugeben. Außerhalb der Öffnungszeiten des Tierheims ist die Feuerwehr zu kontaktieren, die das Tier abholt und ins Heim bringt. Sollte das Tier verletzt oder krank sein und der Bürger bringt es zum Tierarzt, muss er für die Behandlung bezahlen, falls der Tierarzt etwas berechnet.
Wildtiere: Wer kranke oder verletzte Wildtiere wie Rehe, Enten oder Kaninchen entdeckt, ist gut beraten, den zuständigen Jagdausübungsberechtigten zu informieren. Weil die meisten nicht wissen, wer das ist, ist die Polizei ein guter Ansprechpartner: Sie leitet entsprechende Informationen weiter. Entscheidet sich ein Finder, das verletzte Wildtier zum Tierarzt zu bringen, muss er gegebenenfalls die Behandlungskosten begleichen und kann sich den Betrag nicht von Dritten wiederholen.

 

Achtung Rehkitz:
Rehkitze liegen den Großteil des Tages allein auf Wiesen. Sie werden nur wenige Male täglich von der Ricke aufgesucht, um von ihr gesäugt zu werden. Dadurch verhindert das Muttertier, dass sie unnötig auf ihren Nachwuchs aufmerksam macht und es Fuchs & Co. finden. Es ist also völlig normal, wenn man Rehkitze allein in freier Wildbahn sieht. "Daher unsere Bitte: Nur verletzte oder tatsächlich verwaiste Rehkitze melden", so Christian Erdmann.
Leider kursiert laut Erdmann immer noch das Gerücht, man dürfte ein junges Wildtier nicht anfassen, da sonst das Muttertier es verstoßen würde. "Das ist falsch", so der Experte. Der Mutterinstinkt sei stärker als die Furcht vor einem potentiellen Fremdgeruch. "Natürlich sollten Wanderer trotz allem nur dann ein Wildtier anfassen, wenn es wirklich Not tut." Zum Beispiel, wenn sich der Finder vergewissern möchte, ob das Tier verletzt ist oder um es von einer gefährdeten Stelle an einen sicheren Platz zu setzen. Einige Jungtiere haben keinen Eigengeruch, damit potentielle Räuber sie nicht so leicht aufspüren können. So schützen sich etwa Rehe und Hasen. "Wer ein solches Tier angefasst hat und es wieder zurücksetzen möchte, sollte es leicht mit etwas frischem Gras abwischen."

2. Behandlung von Wildtieren
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